Markenschutz & Qualitätssicherung

MINERGIE® ist eine eingetragene Marke und als solche ohne Einschränkungen geschützt. Die Bezeichnung MINERGIE®-Haus beispielsweise basiert also keineswegs auf einer subjektiven Einschätzung, sondern darf nur für Gebäude verwendet werden, die den MINERGIE®- oder den MINERGIE-P®-Standard tatsächlich erfüllen. Neben Bauten können auch Bauteile und Systeme als MINERGIE®-Module ausgezeichnet werden.
Im Sommer 2005 wurde das Qualitätssicherungssystem erstmals durch einen SQS-Auditor, einem Spezialisten aus der Baubranche, überprüft. Der Zertifizierungsprozess wurde als beherrscht und die Schnittstellen als geregelt beurteilt. Verbesserungsansätze werden geprüft und umgesetzt.

Qualitätssicherung

Durch systematische Anwendung von qualitätssichernden Massnahmen wird das Vertrauen in die Marke langfristig erhalten.

  • Der standardisierte Zertifizierungsablauf ist der Kernteil der Qualitätssicherung. Massgebend für die Abgabe des MINERGIE®-Zertifikats ist der fertig erstellte Bau, denn nur ein fertig erstelltes Gebäude ist ein MINERGIE®-Gebäude. Die Qualitätssicherung ermöglicht die schriftliche Zusicherung des Zertifikats (provisorisches Zertifikat) auf Grund von Planungsdaten im Interesse der Planungs- und Verhandlungssicherheit beim Verkauf von MINERGIE®-Gebäuden. Die Technische Prüfung der Planungsdaten und Stichproben bei den realisierten Objekten erfolgt durch die kantonalen Zertifizierungsstellen. Die Auswertung der Erfahrungen bilden geschlossene Regelkreise und sichern eine laufende Verbesserung.
  • Die Verantwortung für eine fachgerechte Planung und Ausführung liegt bei den Antragstellenden beziehungsweise den entsprechenden Fachpersonen. Dies wird im Antrag deklariert, mit der Baubestätigung bis zur Bauvollendung sichergestellt. Die Baubestätigung dient somit den Bauherrschaften für eine Klarstellung der Verantwortlichkeiten.
  • Information und Weiterbildung von Planenden, Bauherrschaften und Zertifizierungsstellen runden die Massnahmen ab.

Gültigkeitsdauer des MINERGIE®-Zertifikats

Ein MINERGIE®-Haus bleibt ein MINERGIE®-Haus: Die Gültigkeit des Zertifikats erlischt erst, wenn am Gebäude eine energetisch relevante Änderung vorgenommen wurde. Einzig bei Typenhäusern ist die Nutzungsdauer auf 5 Jahre beschränkt.

Markenschutz

Der Verein MINERGIE® ist weltweiter Inhaber und Nutzungsberechtigter der Qualitätsmarke MINERGIE®. Er ist somit berechtigt, die verschiedenen MINERGIE®-Kennzeichen gegenüber Verletzungen durch Dritte zu verteidigen. Das Qualitätszeichen MINERGIE® bezeichnet und qualifiziert Güter und Dienstleistungen, die den rationellen Energieeinsatz und die breite Nutzung erneuerbarer Energien bei gleichzeitiger Verbesserung der Lebensqualität, Sicherung der Konkurrenzfähigkeit und Senkung der Umweltbelastung ermöglichen. Vorrangiges Ziel des Zeichens ist, das Vertrauen der Öffentlichkeit in diese Güter und Dienstleistungen zu stärken. Unter der Bezeichnung MINERGIE® existiert unter anderem auch eine Schweizer Marke (Eintragungsnummer 443030, mit Hinterlegungsdatum 23. Mai 1997), welche für Produkte der internationalen Klassen 7,9,11, 12, 25, 37-38 und 40 (darunter fallen unter anderem Bauwesen, Reparaturwesen, Installationsarbeiten an Gebäuden und Telekommunikation) hinterlegt wurde.

Domainnamen mit der Marke MINERGIE® als Bestandteil

Der Verein MINERGIE® ist nicht nur Inhaber, sondern gleichzeitig auch Nutzungsberechtigter diverser MINERGIE®-Domainnamen (vgl. das Domainnamenregister unter www.switch.ch). Seit 1998 wird zudem der Name MINERGIE® als Vereinsnamen benutzt. Die Marke MINERGIE® darf aus diesem Grund nicht als Bestandteil von Domainnamen verwendet werden. Das Recht des Markeninhabers, den Gebrauch eines verletzenden Kennzeichens zu verbieten, ergibt sich aus Art. 13 Abs 2 Markenschutzgesetz (hier insbesondere lit. e), wonach der Inhaber einer älteren Marke (oder der Berechtigte) Dritten verbieten kann, identische oder verwechselbare Zeichen, insbesondere in der Werbung oder im Geschäftsverkehr, zu verwenden.

 

Nach Art 2 UWG ist es unabhängig von der markenrechtlichen Situation unlauter und widerrechtlich, ohne sachlichen Grund MINERGIE® bei der Wahl von nahe liegenden Domainnamen zu behindern. Bereits heute sind diverse MINERGIE®-Produkte unter eigenen Domainnamen zu finden (z. B. www.minergierating.ch, usw.). Die Blockade eines nahe liegenden Domainnamens durch Sie stört somit das legitime Entfaltungsbedürfnis mit dem bekannten Zeichen MINERGIE®. Zudem ist auch nach Art. 3 d UWG die bereits oben dargelegte Verwechslungsgefahr und ihre Folgen widerrechtlich. Schliesslich kann MINERGIE® als Namensinhaber nach Art. 29 ZGB Schutz gegen ungerechtfertige Namensanmassung verlangen.

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